Detektei duvos - Allgemeine Geschäftsbedingungen
  
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei duvos
Manfred Kohlrausch, Berlin

 
 
§ 1 Geltung der Bedingungen
(1) Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der detektei duvos erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, sofern der Auftraggeber Kaufmann im handelsrechtlichen Sinne ist. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. (2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die detektei duvos sie schriftlich bestätigt.

 
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Die Angebote der detektei duvos sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigen der detektei duvos . Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. (2) Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Angaben sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

 
§ 3 Detekteiaufträge
Sofern die detektei duvos hinsichtlich der vereinbarten Leistung als Detektei, in Anspruch genommen werden kann, wobei dem Auftraggeber vor Vertragsabschluss bekannt war, dass die detektei duvos grundsätzlich bei Detekteiaufträgen erfolgsneutral arbeitet, und er mit der Unterschrift unter den Vertrag ausdrücklich bestätigt, dass er in Kenntnis dieser Tatsache den Vertrag geschlossen hat, sollten in Ergänzung und Präzisierung des geschlossenen Vertrages die in diesem Paragraphen aufgeführten Bedingungen gelten, sofern die in §§ 4 ff. aufgeführten nachfolgenden Bedingungen keine andere Regelung treffen: (1) Die detektei duvos wird die vereinbarte vertragliche Leistung mit geschäftsüblicher Sorgfalt aus- führen, wobei die Art und Weise der Ausführung allein von der detektei duvos bestimmt wird. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Information über die Mittel, mit denen die detektei duvos ihre Erkenntnisse für den Auftraggeber erlangt hat. (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertrages in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden und/oder Dritte tätig werden zu lassen. (3) Sollte der Auftraggeber vor oder nach Vertragsabschluss gegenüber der detektei duvos unwahre und/oder unvollständige Angaben machen und/oder sich entgegen vorstehendem Abs. 2 verhalten und/oder entgegen seiner ausdrücklichen Versicherung keine staatsgefährdenden oder rechts- widrigen Ziele zu verfolgen, diese dennoch zu betreiben, so ist die detektei duvos berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wobei der Auftraggeber der detektei duvos zur Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars sowie zum Ersatz des entstandenen und entstehenden Schadens verpflichtet ist. (4) Sollte die detektei duvos bei der Erbringung der Leistung feststellen, dass die weitere Vertragserfüllung zu Interessenkollisionen mit den Interessen des Auftraggebers führen kann, so kann sie mit Hinweis auf diesen Umstand den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wobei der Auftraggeber das bis zur Kündigung entstandene Honorar zu zahlen hat, ohne jedoch die detektei duvos wegen der Kündigung selbst und/oder eines damit im Zusammenhang stehenden Sachverhaltes schadenersatzpflichtig machen zu können.


 

 

Ihre Anfrage an uns

Herr     Frau     Firma


Sicherheitsfrage:
Wie lautet das vierte Wort dieses Satzes?



 

(5) Sofern nicht anders vereinbart, wird die detektei duvos einen Bericht in schriftlicher Form erstatten. Dieser sowie mündliche Berichte sind ausschließlich für die Information des Auftraggebers bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Sollte der Auftraggeber Informationen vereinbarungswidrig Dritten zugänglich machen, so haftet er für etwaig entstehende Schäden und verpflichtet sich bereits für den Fall, dass die detektei duvos in Anspruch genommen werden sollte, im Innenverhältnis zur Erfüllungsübernahme. (6) Die Detektei duvos haftet dem Auftraggeber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für Entschließungen und/oder deren Ergebnisse, die der Auftraggeber aufgrund ihm von der detektei duvos zur Verfügung gestellten Informationen trifft, haftet die detektei duvos grundsätzlich nicht.

 
§ 4 Zahlung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen der detektei duvos 10 Tage nach Rechnungs- stellung ohne Abzug zahlbar. Die Detektei duvos ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist die detektei duvos berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. (2) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die detektei duvos über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst und valutiert ist. (3) Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Detektei duvos berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Konto- korrentkredite zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen. (4) Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn der Detektei duvos andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, so ist die detektei duvos berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Die detektei duvos ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. (5) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängel- rügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstrittig sind. (6) Die Detektei duvos ist grundsätzlich berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Vorschuss zahlung zu verlangen und die Vertragserfüllung bis zum Eingang dieser Zahlung auszusetzen. Sollte der Vorschuss aufgebraucht sein, stehen der detektei duvos die im vorstehenden Satz 1 eingeräumten Rechts auch mehrmals, jedoch nur bis zur vollen Höhe des vereinbarten Honorars zu.

§ 5 Haftungsbeschränkung
(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die detektei duvos als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. (2) Im Übrigen gilt für Aufträge, auf die § 3 dieser Bedingungen Anwendung findet, die dortige Haft ungsbeschränkung.


§ 6 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Detektei duvos und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Soweit gesetzlich zulässig, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. (3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.